FAQ’s

Was ist ein Fachzahnarzt?

Ein Fachzahnarzt für Kieferorthopädie, oder auch Kieferorthopäde genannt, ist ein Zahnarzt, der nach abgeschlossenem Studium eine mindestens dreijährige Weiterbildung im Fachgebiet der Kieferorthopädie absolviert hat.

Diese Weiterbildung erfolgt in Vollzeit, sodass man während dieser Zeit ein umfangreiches theoretisches und praktisches Fachwissen erhält und Patienten mit den unterschiedlichsten Zahn- und Kieferfehlstellungen behandelt.

Abgeschlossen wird diese Ausbildung mit einer Fachzahnarztprüfung, erst dann darf sich derjenige Kieferorthopäde oder Fachzahnarzt für Kieferorthopädie nennen.

Die lose Spange drückt

Da längere Tragepausen vermieden werden sollten, vereinbaren Sie bitte schnellstmöglich einen Termin bei uns, um sicherzustellen, dass die Zahnspange weiterhin passt und getragen werden kann.

Ein Bracket hat sich von Zahn gelöst

Sollte das Bracket noch am Bogen hängen, können Sie es einfach so belassen und mit etwas Wachs abdecken, wenn doch etwas stört oder piekst. Dann können Sie telefonisch einen Notfall- Termin bei uns vereinbaren.

An der festen Zahnspange piekst etwas

Wenn etwas piekst oder das Bogenende hinten zu lang sein sollte, können sie diese Stellen mit etwas Schutzwachs abdecken oder versuchen den störenden Draht umzubiegen. Vereinbaren sie dann einen Termin bei uns.

Probleme mit dem Retainer

Ein defekter oder störender Retainer sollte schnellstmöglich repariert werden, um ein Verschieben der Zähne zu vermeiden. Vereinbaren Sie deshalb schnellstmöglich einen Termin bei uns und melden Sie sich bei Fragen.

Beteiligt sich die Krankenkasse an den Kosten der kieferorthopädischen Behandlung?

Die Beteiligung der gesetzlichen Krankenkassen an den Kosten hängt vom Schweregrad der Zahn- und Kieferstellung und vom Alter ab. Der gesetzliche Eigenanteil an den Behandlungskosten für eine Zahnspange beträgt 20%. Für gleichzeitig behandelte Geschwisterkinder sind es 10%. Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung wird der geleistete Anteil rückerstattet. Behandlungen, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres beginnen, werden in der Regel nicht übernommen. Nur in Ausnahmefällen beteiligt sich die Krankenkasse hier an den Kosten. Zusatzleistungen wie zum Beispiel Ästhetikbrackets werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.